Steuerfreie Provisonen in Umsatzsteuervoranmeldung

Technische Fragen rund um das Progamm.
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Kolhoff
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Steuerfreie Provisonen in Umsatzsteuervoranmeldung

Beitrag von Kolhoff »

Ich habe einen Kunden, der im Gutschriftsverfahren Provisionen aus Belgien erhält. Der Belgier weist seine UST-ID-Nr. aus.
Das Finanzamt sagte meinem Kunden, das es sich um sonstige Leistungen gem. § 3 a Abs 2 Nr.4 Satz 2 UStG handelt und dass er diese auch in der Umsatzsteuervoranmeldung ausweisen soll. Wie kann ich diese Provisionen richtig buchen in MMS, so das diese in der USt-VA erscheinen

Gruß

Kolhoff

Markfort
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Beitrag von Markfort »

Hallo Herr Kolhoff,

die Frage beantwortet der Kontenrahmen (F3 oder Pfeil beim Gegenkonto): 8120 Stfr. Umsätze EG, KZ 43 UStVA.

Mit freundlichem Gruß
H. Markfort

WENN
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Beitrag von WENN »

Hallo Herr Markfort,

bei der Leistung handelt es sich m.E. um eine Vermittlungsleistung. Da der belgische Unternehmer seine USt-Id. Nr verwendet, ist der Leistungsort Belgien. Die Leistung ist daher in Deutschland nicht steuerbar. Die Leistung ist in Belgien steuerpflichtig. Es gilt in diesem Falle die Steuerschuldnerschaft des belgischen Unternehmers. Es handelt sich daher nicht um steuerfreie EG-Leistungen.

Nicht steuerbare Leistungen sind in den ergänzenden Angaben zu Umsätzen in den Voranmeldungen Zeile 42 (Kästchen Nr. 45) einzutragen.
Diese Angabe ist neu (seit etwa ein bis zwei Jahren).

Wie nicht steuerbare Umsatze zu buchen sind, damit sie in der Ust-Voranmeldung ausgewiesen werden, kann ich nicht beantworten. Hier möchte ich den Ball noch mal an Sie zurückspielen.

Viele Grüße

Udo Wenn

Ulli
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Beitrag von Ulli »

Im SKR03 steht lt. MMS das Konto 8950 dafür zur Verfügung. (Beschriftung "N.-steuerbare Ums. KZ 45")

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