Hallo,
ich habe wegen der neuen Steuerschuldnerschaft nach § 13 b das Update
heruntergeladen und habe einige Fragen.
Lt. Finanzamt muß die Bauvorleistung nach § 13b beim Umsatzsteuerformular in Zeile 48 als Umsatzsteuer ausgewiesen sein und zugleich als Vorsteuer in Zeile 58 abgezogen werden. Wo die Umsätze aus meinen Rechnungen aufgeführt werden müssen, konnte mir keiner sagen.
Kann mir einer helfen oder stelle ich besser keine Rechnungen mehr aus und mache die Trockenbaufirma meines Mannes dicht?
Walburga
Steuerschuldnerschaft, § 13b
Allgemeines zu Bauleistungen (und Grunderwerbe)
Hallo Walburga,
bei bestimmten Bauleistungen und bei Grunderwerben ist der Leistungsempfänger seit dem 1.04.2004 der Steuerschuldner. Der Leistungserbringer stellt in diesen Fällen die Rechnung ohne Umsatzsteuer aus, der Leistungsempfänger berechnet und zahlt die Umsatzsteuer und zieht diese Umsatzsteuer als Vorsteuer ab, wenn er vorsteuerabzugsberechtigt ist. In Zweifelsfällen sollte der Leistungserbringer vom Leistungsempfänger die Zusicherung einholen, dass er Steuerschuldner ist. Formular dazu unter:
www.bbh.de/html/Auftraggeber.pdf
Voraussetzung zur Anwendung des § 13b:
Die Leistung des Leistungserbringers ist eine Bauleistung oder ein Grundverkauf und der Leistungsempfänger erbringt nachhaltig Bauleistungen (Stichwort: Werkvorleistungen im Baubereich).
Ausnahmen der Anwendung des § 13b UStG:
Kleinrechnungen
Reparutur u. Wartung unter 500 Umsatz
Buchhaltung:
Eingangs-Re: Konto 3120/5920
oder buchen mit Steuerschlüssel 39 (z.B. 3902350)
Vorsteuer : 1579/1409
Umsatzsteuer: 1786/3836
UStVA: KZ 54 und KZ 67
Ausgangs-Re:Konto 8337/4337 oder Erlöskonto ohne USt-Schlüssel
Umsatzsteuervoranmeldung: kein Ausweis
Umsatzsteuererklärung : Ausweis in Anlage
Weitere Information im BMF-Schreiben:
www.bundesfinanzministerium.de/Anlage23 ... .x-4.x.pdf
Grüße von der
Redaktion
bei bestimmten Bauleistungen und bei Grunderwerben ist der Leistungsempfänger seit dem 1.04.2004 der Steuerschuldner. Der Leistungserbringer stellt in diesen Fällen die Rechnung ohne Umsatzsteuer aus, der Leistungsempfänger berechnet und zahlt die Umsatzsteuer und zieht diese Umsatzsteuer als Vorsteuer ab, wenn er vorsteuerabzugsberechtigt ist. In Zweifelsfällen sollte der Leistungserbringer vom Leistungsempfänger die Zusicherung einholen, dass er Steuerschuldner ist. Formular dazu unter:
www.bbh.de/html/Auftraggeber.pdf
Voraussetzung zur Anwendung des § 13b:
Die Leistung des Leistungserbringers ist eine Bauleistung oder ein Grundverkauf und der Leistungsempfänger erbringt nachhaltig Bauleistungen (Stichwort: Werkvorleistungen im Baubereich).
Ausnahmen der Anwendung des § 13b UStG:
Kleinrechnungen
Reparutur u. Wartung unter 500 Umsatz
Buchhaltung:
Eingangs-Re: Konto 3120/5920
oder buchen mit Steuerschlüssel 39 (z.B. 3902350)
Vorsteuer : 1579/1409
Umsatzsteuer: 1786/3836
UStVA: KZ 54 und KZ 67
Ausgangs-Re:Konto 8337/4337 oder Erlöskonto ohne USt-Schlüssel
Umsatzsteuervoranmeldung: kein Ausweis
Umsatzsteuererklärung : Ausweis in Anlage
Weitere Information im BMF-Schreiben:
www.bundesfinanzministerium.de/Anlage23 ... .x-4.x.pdf
Grüße von der
Redaktion
Bauleistungen §13b UStG; Ausweis in Anlage USt Jahreserkl.
Hallo,
ich habe Umsätze gem. § 13b UStG, bei denen die Umsatzsteuerschuld auf den Leistungsempfänger übergeht, d.h. ich weise keine Umsatzsteuer aus, sondern weise den Leistungsempfänger auf seine Steuerschuld gem. § 13b hin. Lt. Aussage von Markfort werden meine Umsätze in der Anlage zur Jahreserklärung angegeben. Wo dort ? Ich habe eine vorläufige USt Jahreserklärung samt Anlage ausgedruckt, kann aber leider die Umsätze, die bei mir mit 0% gebucht sind (Konto 8337), nicht erkennen. Dies hat zur Folge, dass die Umsätze lt. GuV nicht mit der Jahreserklärung konform laufen.
Vielen Dank & Gruss von Sabine.
ich habe Umsätze gem. § 13b UStG, bei denen die Umsatzsteuerschuld auf den Leistungsempfänger übergeht, d.h. ich weise keine Umsatzsteuer aus, sondern weise den Leistungsempfänger auf seine Steuerschuld gem. § 13b hin. Lt. Aussage von Markfort werden meine Umsätze in der Anlage zur Jahreserklärung angegeben. Wo dort ? Ich habe eine vorläufige USt Jahreserklärung samt Anlage ausgedruckt, kann aber leider die Umsätze, die bei mir mit 0% gebucht sind (Konto 8337), nicht erkennen. Dies hat zur Folge, dass die Umsätze lt. GuV nicht mit der Jahreserklärung konform laufen.
Vielen Dank & Gruss von Sabine.