Gewerbesteuererklärung 2008

Technische Fragen rund um das Progamm.
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Seevetaler
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Gewerbesteuererklärung 2008

Beitrag von Seevetaler »

Die Gewerbesteuererklärung für das Kalenderjahr 2008 ist unvollständig.

So werden die Zinsen und Mieten für die Hinzurechnungsbeträge nicht übergeben. Vielleicht kann man das noch einbauen?

Gruß
Seevetaler

Uwe Schellscheidt
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Beitrag von Uwe Schellscheidt »

Hallo,

die gewerbesteuerliche Hinzurechnung greift ja erst ab € 100.000 (Freibetrag) aufwärts. Ich habe daher für meine Praxis beschlossen, in der Gewerbesteuererklärung nur dann diese Zahlen zu erfassen, wenn eine steuerliche Auswirkung gegeben ist oder zumindest der Freibetrag nahezu ausgeschöpft wird.

In allen anderen Fällen (95 - 98%) füge ich ein Blatt mit der Erläuterung bei, dass der Freibetrag nicht annähernd erreicht und daher auf Einzelangaben verzichtet wird. Ich habe wenig Lust, den Finanzbehörden nur für statistische Zwecke die Angaben zu machen, für deren mühsame Ermittlung mir keiner etwas bezahlt.

Man denke nur an Unternehmen, die für ihre Lagerhaltung Hallen anmieten und gleichzeitig vom Vermieter auch das Handling bekommen. Hierzu gibt es einen Erlass der Verwaltung, der möglicherweise die gesamten Kosten für die Hinzurechnung heranzieht und das Handling nicht per Schätzung herausrechnen läßt, weil eine objektive Trennung nicht möglich sei. Auf solche Diskussionen lasse ich mich unterhalb des Freibetrages nicht ein.

Wäre schön, wenn möglichst viele Andere ähnlich reagieren würden. Ich sehe nämlich nirgends einen Zwang, dem Finanzamt für die Besteuerung unbedeutende Zahlen haarklein darzulegen.

Viele Grüße
Uwe Schellscheidt
Mit freundlichen Grüßen vom Niederrhein
Uwe Schellscheidt

Markfort
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Beitrag von Markfort »

Hallo,

ich denke, kaum einer wird sich beim Freibetrag von 100.000 EUR mit 1/4, 13/20 und anderen Größen bei den Hinzurechnungen im Standardfall rumschlagen. Deshalb haben wir das Formular aktualisiert, so dass der Pflicht zur Abgabe der Gewerbesteuererklärung leicht entsprochen werden kann: Anklicken, Seite 1 und 2 drucken und fertig ( ggf. fordert das Finanzamt Seite 3 und 4 nach).

Seevetaler: Eine schwer zu pflegende und fehleranfällige Verknüpfung der GewSt mit der Buchhaltung überlasen wir anderen. Alle Werte zu den grünen Nummern können manuell eingegeben werden, soweit diese grünen Nummern nicht doppelt sind (Dann ist ein Kuli mit schwarzer Tinte hilfreich). Zinsen und Leasingraten lassen sich so mit der Ziffer 31 bzw. 35 im Feld KZ erfassen.

Die Körperschaftsteuererklärung ist leider wieder sehr umfangreich geworden, so dass wir auf die Steuerformulare der Finanzverwaltung verweisen
https://www.formulare-bfinv.de
Da die Anlagen gespeichert und ins Folgejahr übernommen werden können (wie bei Elster-Online), lohnt es sich, sich mit dieser Seite vertraut zu machen. So können u. U. teure Steuerprogramme ersetzt werden. Auf das Formularcenter sei auch verwiesen, wenn unsere Umsatzsteuererklärung Sonderfälle nicht abdeckt.

Der Finanzausschuss - also die Parlamentarier - hat gegen den EDV-Fetischismus des Finanzministeriums im übrigen in § 150 Abs. 8 AO eine Regelung durchgesetzt, die Kleinbetriebe zukünftig vom Zwang elektronischer Steuererklärungen befreit (Ausnahme soweit ich sehe: Lohnsteuerbescheinigung).

Schönes Wochenende
H. Markfort

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