Hallo!
ich habe im Januar 2010 beim Finanzamt eine Dauerfristverlängerung für die Umsatzsteuer VA gestellt. Dafür habe ich ein 1/12 Umsatzsteuer aus der Summe der Zahlungen des vergangenen Jahres zusätzlich im Voraus entrichtet und möchte diesen Betrag nun wieder gegen die Zahlungen für Dezember verrechnen. Wie mache ich das, so dass die Voranmeldung "hase" die Zahlung für Dauerfristverlängerung berücksichtigt?
Klaus
Dauerfristverlängerung Umsatzsteuer
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Hallo,
1. Es wird sicherlich 1/11 der Jahressteuerschuld des Vorjahres gewesen sein, nicht 1/12.
2. Die Anrechnung erfolgt automatisch, wenn diese Vorauszahlung auf dem dafür vorgesehenen Konto 1781 (SKR 03) bzw. 3830 (SKR 04) gebucht wurde.
3. Für die Zukunft ergibt sich durch die Sondervorauszahlung ein Liquiditätsproblem, weil die Anrechnung im Dezember nicht mehr zu einer Erstattung führen wird. Das Guthaben bleibt dann bis zur Veranlagung der Jahreserklärung stehen Siehe auch hier: http://www.steuerratgeber-online.de/Blo ... erstattet/. Eine sinnvolle Lösung dieses Problems gibt es noch nicht und ich fürchte, die wird es auch nicht geben ohne über den Begriff der Hinterziehung zu stolpern.
1. Es wird sicherlich 1/11 der Jahressteuerschuld des Vorjahres gewesen sein, nicht 1/12.
2. Die Anrechnung erfolgt automatisch, wenn diese Vorauszahlung auf dem dafür vorgesehenen Konto 1781 (SKR 03) bzw. 3830 (SKR 04) gebucht wurde.
3. Für die Zukunft ergibt sich durch die Sondervorauszahlung ein Liquiditätsproblem, weil die Anrechnung im Dezember nicht mehr zu einer Erstattung führen wird. Das Guthaben bleibt dann bis zur Veranlagung der Jahreserklärung stehen Siehe auch hier: http://www.steuerratgeber-online.de/Blo ... erstattet/. Eine sinnvolle Lösung dieses Problems gibt es noch nicht und ich fürchte, die wird es auch nicht geben ohne über den Begriff der Hinterziehung zu stolpern.
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Hallo,
naja, die Frist für die ZM wurde auch schon verkürzt, wenn wunderts dann schon, wenn es das Elftel erst bei der Erklärung zur Verrechnung schafft. Dort wirds der Verwaltung kommod gemacht, da mit einem Taschenspieltrick Liquidität im Staatshaushalt vorgetäuscht. War doch beim Schätzungs-Sechstel auch so. Alles Gaukler in Berlin.
Viele Grüße
naja, die Frist für die ZM wurde auch schon verkürzt, wenn wunderts dann schon, wenn es das Elftel erst bei der Erklärung zur Verrechnung schafft. Dort wirds der Verwaltung kommod gemacht, da mit einem Taschenspieltrick Liquidität im Staatshaushalt vorgetäuscht. War doch beim Schätzungs-Sechstel auch so. Alles Gaukler in Berlin.
Viele Grüße
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