Anerkennung durch Finanzamt

Fragen und Diskussionen zum kostenlosen Kassenbuch.
Gesperrt
Fischer
Beiträge: 1
Registriert: 19.10.05, 14:29

Anerkennung durch Finanzamt

Beitrag von Fischer »

Wird das Programm vom Finanzamt als ordnungsgemäß anerkannt? (Dokumentation späterer Änderungen)

Markfort
MMS GmbH
MMS GmbH
Beiträge: 150
Registriert: 18.05.04, 19:41

Kassenbuch

Beitrag von Markfort »

Hallo Herr Fischer,

unabhängig von der Meinung des Finanzamts ist bei elektronischen Kassenbüchern (MMS, Excel oder dergleichen) die Vorschrift des § 239 Abs. 3 Satz 1 HGB regelmäßig nicht gewährleistet: "Eine Eintragung oder eine Aufzeichnung darf nicht in einer Weise verändert werden, dass der ursprüngliche Inhalt nicht mehr feststellbar ist."

In der Praxis ist die Verwendung elektronischer Kassenbücher für Porto- oder Kaffeekassen unbedenklich. Gleiches gilt, wenn Registrierkassen die Richtigkeit der Primäraufzeichnungen belegen. In anderen Fällen mindert der formale Verstoß gegen Buchhaltungsvorschriften bei materiellen Fehlern die Beweiskraft der Buchhaltung.

Aktuell gibt es ein Gerichtsurteil zu einem Fahrtenbuch, für das die Buchhaltungsvorschriften des HGB ebenso gelten: Im Zweifelsfall wird ein mit Excel geführtes Fahrtenbuch nicht der Besteuerung zu Grunde gelegt.

Mit freundlichem Gruß
H. Markfort

siehe auch: Kassenbuch in Gaststätten, Autor: Erich

Gesperrt