Buchhaltungsfrage: Vermietungs-GbR, Wechsel von Anteilen

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Peter Tillmann
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Registriert: 30.11.04, 10:35

Buchhaltungsfrage: Vermietungs-GbR, Wechsel von Anteilen

Beitrag von Peter Tillmann »

Liebe Leserinnen,
liebe Leser,

ich habe eine Buchhaltungsfrage. Falls ich diese wo anders stellen soll, bitte ich um Hinweis:

Ich mache die Buchhaltung für eine Vermietungs GbR (Erbengemeinschaft).
Ein Gesellschafter hat einen andern ausgekauft (1/6 Anteil). Dadurch gelten nach meinem Verständnis für 5/6 der Anteile am Mietshaus die durch Erbe übernommenen Ansätze für die AfA vom Erblasser (Kauf 1988).

Für das 1/6, das jetzt gekauft wurde, gelten neue AK als Bezugsgröße der AfA. Wie buche ich das korrekt?

Bisher:
AK 600.000 2% AfA 12.000
(nur Gebäude)
(Konto 300)

Jetzt:
???

"Teile" ich das Gebäude in zwei Teile auf?
Wie teile ich die AfA dem einzelnen Gesellschafter zu?


Oder muss ich das außerhalb der Buchhaltung machen?
(wie in 2004)


Danke und Grüße

Peter Tillmann

Markfort
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Registriert: 18.05.04, 19:41

Beitrag von Markfort »

Hallo Herr Tillmann,

mit dem Verkauf scheidet wahrscheinlich ein Gesellschafter aus. Grundsätzlich bedeutet das die Auflösung der GbR bzw. der Gemeinschaft (Gilt nur nicht, wenn eine Fortsetzungsklausel vereinbart ist) .

Wird der 1/6 Anteil Vermögen der neuen GbR bzw. der neuen Gemeinschaft? usw.

Eine Antwort auf diese Frage mit rechtlichen Feinheiten wird umfangreich. Deshalb beantwortet sie hier wahrscheinlich keiner.

Sollen wir hier einen Forumsbereich "Steuer und Bilanzierung einrichten"? Ich bitte ggf. um Rückmeldungen.

H. Markfort

Evi
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RE: Gesellschafterwechsel RE: neuer Forumsbereich

Beitrag von Evi »

sollte es sich um einen Gesellschafterwechsel handeln bleibt es bei der GbR wie gehabt.
Da der neue Gesellschafter ( Geser ) das KapKto übernimmt ( soweit keine anderweitige vertragl.Vereinbarungen vorliegen )
Da der neue Geser aber höhere AK hatte als die anderen Geser muss man mit Ergänzungsbilanzen arbeiten , dort werden die unterschiedlichen AfA Beträge entsprechend berücksichtigt.
Soweit du also nur die Buchführung der GbR bearbeitest ändert sich buchhalterisch nichts. Bei der Gewinnverteilung , also im Rahmen des Abschlusses sind die Ergänzungsbilanzen zu berücksichtigen.
Bei Veräußerung und Ausscheiden eines Gesllschafters endet die GbR. Hier wäre auch zu prüfen ob es sich um eine Erbauseinandersetzung handelt.
Also es ist tatsächlich eine fachspezifische Frage die sich nicht mit drei Sätzen klären läßt.
MfG Evi

Hallo Herr Markfort
Betreffend dem Forumsbereich " Steuer und Bilanzen " würde ich meine Zustimmung geben.

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