Kassenbuch in Gaststätten

Technische Fragen rund um das Progamm.
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Souza
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Kassenbuch in Gaststätten

Beitrag von Souza »

Hallo Forum,

kennt sich hier jemand gut aus mit der Kassenführung in Gaststätten? Worauf muss ich besonders achten?

Kann man eventuell zwei Kassen führen? Eine für die Einnahmen und die andere für die Ausgaben?

Über Hinweise und Lehren aus Prüfungen

bedanke ich mich
Souza

Erich
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Beitrag von Erich »

Hallo Souza,

zu Deiner Frage müsste man Bücher schreiben. Ich schreibe deshalb nur eine Anmerkung und nehme an, eine Registrierkasse ist nicht vorhanden.

Bei Gaststätten und anderen Bargeschäften geht es vor allem um die glaubhafte Aufzeichnung der Einnahmen. Darüber muss ein spezieller "Eigenbeleg" (auch bei EÜR), der Kassenbericht, geführt werden:

Kassenbestand Tagesende
- Kassenbestand Vortag
+Transfer und Ausgaben
= Tageseinnahme

Bei handgeschriebenem Kassenbuch mit Bestandsspalte kann der Kassenbericht direkt ins Kassenbuch geschrieben werden. Typisch ist die Aufzeichnung im DATEV-Kassenbuch.

Bei elektronischem Kassenbuch (Excel, MMS, etc.) ein manueller Kassenbericht erfolgen - ob auf Bierdeckel oder Zweckformformular ist zweitrangig. Denn jeder Prüfer weiß, dass alle maschinellen Auswertungen nachträglich leicht änderbar sind. Davon abgesehen führt ein veränderbares elektronisches Kassenbuch nicht unbedingt zu Zuschätzungen, wenn die Buchhaltung materiell in Ordnung ist.

Deine Idee mit den zwei Kassen finde ich gut. Die Einnahmekasse zu führen, wird damit wesentlich einfacher. Als Zusatzaufwand kommen aber die Transfers zwischen den Kassen hinzu.

Wichtig ist neuerdings der Chi-Quadrat-Test, der bei der digitalen Betriebsprüfung angewandt wird. Die Zahlen der Zehner und einer Spalte dürfen nicht um mehr als 30% von der Zufallsverteilung abweichen. Ansonsten wird Aufzeichnung nach Phantasie und nicht nach Realität vermutet.

Bedenkt man, dass in einer Gaststätte bei 100 EUR nicht aufgezeichneter Tageseinnahmen jährlich 5.000 EUR USt hinterzogen werden, wird verständlich, weshalb Betriebsprüfer bei Mängeln in der Aufzeichnung der Einnahmen gnadenlos hinzuschätzen. Die Zuschätzung erfolgt dann im oberen Schätzrahmen mit der Folge, daß über die reale Steuerschuld hinaus bezahlt werden muß.

Ich wünsche einen schönen Abend
Erich

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