Moin,
ich mache gerade das erste Mal für einen eingetragenen Verein die Buchhaltung für die KSt-E (nach Aufforderung durch FA). SKR03 als Kontenplan gewählt, ideellen und wirtschaftlichen Bereich hilfsweise mit den Konten 8000-8009 getrennt, Umsatz < EUR 7000.
KSt-E ist abgegeben, nun wollte ich die eBIlanz dazu einreichen, denn die will das FA in der Regel ja auch sehen.
Also: Abschluss, E-Bilanz, Unternehmensform auf "Verein" gesetzt, "Senden", Kennwort eingegeben, aber es kommt eine Fehlermeldung:
"Die EV ist eine Kapitalgesellschaft. .. Der Saldo des Kontos "Gezeichnetes Kapital" (800) darf nicht 0 sein."
a. Habe ich etwa falsch verstanden, falsch gemacht?
b. Meines Wissens hat ein e.V. kein gezeichnetes Kapital und ist auch keine Kapitalgesellschaft.
Danke
Peter Tillmann
eBilanz Vereine
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Re: eBilanz Vereine
Auf Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen, die persönlich und vollumfänglich von der Körperschaftsteuer befreit sind, findet § 5b EStG keine Anwendung.
==> also keine E-Bilanz erforderlich
==> außerdem - warum bilanziert? EÜR hätte es doch auch getan, bei der Höhe der Einnahmen.
==> also keine E-Bilanz erforderlich
==> außerdem - warum bilanziert? EÜR hätte es doch auch getan, bei der Höhe der Einnahmen.
Mit freundlichen Grüßen vom Niederrhein
Uwe Schellscheidt
Uwe Schellscheidt
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Re: eBilanz Vereine
Wieder was gelernt. Danke! Das macht das Leben leichter.
Peter
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