CHI-Quadrat-Test

Technische Fragen rund um das Progamm.
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Gerlinde
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CHI-Quadrat-Test

Beitrag von Gerlinde »

An alle BMW-Berater,

eine Eisdiele von mir wurde geprüft. Ich habe ziemlich geschwitzt. Der Prüfer hatte einen CHI-Quadrat-Test für 2001 und 2002 durchgeführt. Das Jahr 2000 lag digital noch nicht vor. Werte: 2001 = 28,40; 2002 = 31,62.

Mit mehr als 95 % Wahrscheinlichkeit laut statistischen Gesetzen entsprächen die Kassenaufzeichnungen nicht den tatsächlichen Tageseinnahmen, sagte der BP. Anders hatte er nur Kleinigkeiten zu beanstanden. Der Mandant beteuerte, dass er jeden Tag die Einnahmen per Kassensturz ermittle und zeigte auch, wie er das machte.

Da die Kasse ordentlich war und der Wareneinsatz stimmte, ließ der Prüfer es gut sein. Wenn der Wert für den CHI-Qudrat-Test noch höher ausfalle, könne aber dieses eine "Indiz" allein eine Zuschätzung rechtfertigen, sagte der BP.

Gibt es weitere Erfahrungen?

Schönes Wochenende wünscht
Gerlinde

Bakir
Beiträge: 3
Registriert: 02.11.04, 18:41

Beitrag von Bakir »

Nach dem Urteil des Finanzgerichts Münster vom 14. 8. 2003, Az. 8 V 2651/03 E,U, reichen diese Wahrscheinlichkeitsüberlegungen (des Chi-Quadrat-Tests) aber nicht aus.

Der Prüfer muss mehr als den Chi-Quadrat-Test bringen.
Findet der Betriebsprüfer durch den Test eine Häufung bestimmter Ziffern, wird er Ihre Buchführung nicht mehr als ordnungsgemäß ansehen. Konsequenz für Sie: Der Prüfer nimmt Zuschätzungen vor, die Sie teuer bezahlen müssen. Aber genau das beanstanden die Richter in ihrem Urteil. Vielmehr muss der Prüfer konkret nachweisen, dass Sie Einnahmen nicht zutreffend aufgezeichnet haben. Hier akzeptiert die Rechtsprechung nur die Vermögens- oder Geldverkehrsrechnung. Der Chi-Quadrat-Test allein ist nicht ausreichend.

Tipp:
Konfrontiert Sie der Betriebsprüfer mit dem Vorwurf, dass Ihre Kassenaufzeichnungen frei erfunden sind, lassen Sie sich dies nicht gefallen. Verweisen Sie auf das angegebene Urteil, und besprechen Sie mit Ihrem Steuerberater eine Strategie, wie Sie die Vorwürfe entkräften können.
Gruß

Bakir

Anmerkung der Redaktion:
Der Beitrag wurde gekürzt. Wir wollen hier nicht die Vervielfältigung der Halbwahrheiten von Praxistipps à la VNR-Verlag.

Gegenläufig zum oben erwähnten Urteil ist das spätere (auch FG Münster):
http://www.elektronische-steuerpruefung ... uadrat.pdf

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