Ab dem Jahre 2004 entfällt die Vereinfachungsregelung beim Abschreiben!
Im Programm kann jedoch trotzdem noch mit der Vereinfachungsregelung abgeschrieben werden.
Da hier nur mehr PRT abgeschrieben werden kann, hab ich es einfach übersehen. Hilfreich wäre hier, solche steuerlichen Änderungen im Programm umzusetzten (soweit das geht)
Abschreibung/Anlagevermögen
Hallo Christian,
auf der Suche nach dem Stopfen von Haushaltslöchern produziert der gierige Staat seit 1998 Hektik und Stress und Mehrarbeit: Wegfall der Afa-Vereinfachung, Umsatzsteuer am 10, Sozialabgaben am 27. usw.
In der Ökonomie gilt weiterhin das Prinzip der Vereinfachung. Z.z. werden noch viele Buchhaltungen für 2003 erstellt. Wir wollen für diese Fälle keinen zusätzlichen Schalter einbauen.
Mit freundlichem Gruß
H. Markfort
auf der Suche nach dem Stopfen von Haushaltslöchern produziert der gierige Staat seit 1998 Hektik und Stress und Mehrarbeit: Wegfall der Afa-Vereinfachung, Umsatzsteuer am 10, Sozialabgaben am 27. usw.
In der Ökonomie gilt weiterhin das Prinzip der Vereinfachung. Z.z. werden noch viele Buchhaltungen für 2003 erstellt. Wir wollen für diese Fälle keinen zusätzlichen Schalter einbauen.
Mit freundlichem Gruß
H. Markfort
Zuletzt geändert von Markfort am 14.11.05, 16:53, insgesamt 1-mal geändert.
ich hab nun zwar die antwort "keinen schalter dafür" verstanden, jedoch nicht die begründung.
ausgehend davon, dass mittlerweilen oktober 05 ist und somit die buchführungen september 05 erstellt werden (falls man keine jahresbucher hat und davon sollte auch ausgegangen werden) ist es steuerlich gesehen falsch nach der vereinfachungsregel abzuschreiben, solche wichtigen gesetzlichen änderungen müssen doch normalerweise im programm umgesetzt werden !
da ich aber hier nur helfen und mich nicht beschweren wollte, ist es mir generell eigentlich egal, da mein steuerliches wissen sowieso ausreicht um diese änderungen zu kennen und "programm-mässig" deshalb richtig zu verfahren
aber trotzdem danke für die antwort
ausgehend davon, dass mittlerweilen oktober 05 ist und somit die buchführungen september 05 erstellt werden (falls man keine jahresbucher hat und davon sollte auch ausgegangen werden) ist es steuerlich gesehen falsch nach der vereinfachungsregel abzuschreiben, solche wichtigen gesetzlichen änderungen müssen doch normalerweise im programm umgesetzt werden !
da ich aber hier nur helfen und mich nicht beschweren wollte, ist es mir generell eigentlich egal, da mein steuerliches wissen sowieso ausreicht um diese änderungen zu kennen und "programm-mässig" deshalb richtig zu verfahren
aber trotzdem danke für die antwort