Sachbezug, Benzin

Technische Fragen rund um das Progamm.
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Anke

Sachbezug, Benzin

Beitrag von Anke »

Hallo,

Benzingutscheine werden durch den Verbot der Wertangaben von den Tankstellen quasi nicht mehr ausgestellt.
Kann mir jemand sagen, ob es weiterhin möglich ist, Benzin als steuer- u. sozialversicherungsfreien Bezug an Mitarbeiter weiterzugeben? Kann der UN auch Benzin kaufen und seinem AN übergeben? Oder müssen Sachen, die nicht zu den Handelssachen des Unternehmens gehören, vom fremden Unternehmer direkt an den AN übergeben werden?

Über Hinweise zu meiner Frage, würde ich mich freuen. Das kann auch bis morgen warten, denn bei dem schönen Wetter heute, kann man vielleicht besser im Garten als in Richtlinien oder Verordnungen graben.

Grüße von
Anke

Erich

Beitrag von Erich »

Hallo Anke,

Deine Frage läßt sich auch am Sonntagmorgen noch leicht beantworten. Ein Sachbezug kann Sekt oder Super sein.

Steuerfrei bleibt ein Sachbezug nach § 8 Abs. 2 Satz 9 EStG, wenn die sich ergebenden Vorteile insgesamt 44 Euro im Kalendermonat nicht übersteigen. Bis zu dieser Grenze sind Sachbezüge auch sozialversicherungsfrei (das ist so, Quelle habe ich nicht zur Hand).

Bis zu der Freigrenze kann deshalb ein AN auch Super (genaue Bezeichnung ist wichtig) erhalten; aber nicht 40 EUR zum Tanken!

Wenn Du also mit Deinem Reservebehälter einem AN einen Gefallen tun willst, ist das steuer- und abgabenfrei. Im Gegensatz zu einer Flasche Sekt (mit einem Hinweis auf dem Beleg ist das glaubwürdig) sollte dies aber vom AN bestätigt werden, damit es belegmäßig nachgewiesen ist.

Ich hoffe, die Zeilen helfen Dir weiter.
Erich

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