authentifizierte Abgabe der USt-VA ab 2013

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neuahorn
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authentifizierte Abgabe der USt-VA ab 2013

Beitrag von neuahorn »

Hallo,
bisher war mein Name Hase i.S. Datenübermittlung der USt-VA meiner Buchführungsmandate. Da außer steuerberatender Zunft nur der Unternehmer höchstpersönlich die VA anmelden darf, werden wohl ab 1.1.2013 je nach Anzahl zu betreuender Fibu-Mandate ensprechende Authentifizierungszertifikate aus Elster notwendig sein. Wie wird die Lösung in MMS aussehen? Gehen neben den Zertifikatsdateien auch die von der Finanzverwaltung angebotenen "Sticks"?

Markfort
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UStVA

Beitrag von Markfort »

Hallo,

Übermitteln darf ein Beauftragter und nicht nur der Unternehmer "höchstpersönlich" oder sein steuerlicher Berater.

Die Signatur bezieht sich auf den Datenübermittler. "Bei der Datenübermittlung ist ein sicheres Verfahren zu verwenden, das den Datenübermittler (Absender der Daten) authentifiziert", § 150 Abs. 6 AO.

Entsprechend unterscheidet die Finanzverwaltung zwischen dem Ersteller und dem Übermittler der UStVA. (Elektronisch) unterschrieben wird die UStVA regelmäßig vom Übermittler (z.B. DATEV). Der erste trägt die Verantwortung, der zweite fungiert wie ein Bote.

Der Steuerberater hat einen Auftrag zur Erstellung und stillschweigend einen Auftrag zur Übermittlung.

Nicht zur Erstellung der UStVA befugte dürfen nur übermitteln. Diese sollten eine schriftliche Beauftragung besitzen ("X wird vom Steuerpflichtigen beauftragt, die von ihm erstellte UStVA zu übermitteln").

Sinn der Authentifierung ist die Rückverfolgung. Der Übermittler konnte bisher nicht ermittelt werden. Sein Name war "Hase", wie trefflich bemerkt. Der Finanzverwaltung fehlten damit im Streitfall Beweise.

Wir gehen die Sache nach den Erfahrungen mit der Lohnsteuerberscheinigung an, die schon seit einigen Jahren signiert werden muss. Wir signieren. Deshalb wird mit jeder Lohnsteuerbescheinigung ein Datensatz mit Steuer-, Transferticket- und Seriennummer des Programms auf unserem Webserver hinterlegt. Bisher hat es keine Nachfrage der Finanzverwaltung gegeben. Bei der UStVA werden wir ab Januar 2013 ebenso verfahren. Zu unserem Schutz werden wir bei höheren Steuererstattungen ggf. eine eigene Signatur verlangen. Aber erfahrungsgemäß fragt das Finanzamt bei Erstattúngen selbst nach.

H. Markfort

conradmueller
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Beitrag von conradmueller »

Ab 01.01.2013 hat jeder die Anmeldung im authentifizierten Verfahren abzugeben, d. h. mit Softwarezertifikat, Sicherheitsstick oder Signaturkarte.
Finanzverwaltung versendet zur Zeit Anschreiben an jeden Unternehmer. Mein Schreiben kam am Samstag mit der Post.
Da ich mit der Signtrust Karte der Deutschen Post arbeite, würde ich mich freuen, wenn zum Januar die Schnittstelle zu Openlimit Sign Live in MMS integriert wird.
Conrad Müller, Steuerberater

Stahl
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UStVA signiert

Beitrag von Stahl »

Wie oben gesagt, übermitteln wir direkt vom Programm aus die UStVA seit Oktober mit unserer Signatur. Bitte führen Sie das Update nach dem 3.10.2012 aus. Nach Eingabe des Kennworts, muß jetzt zur Beauftragung noch ein "Ja" angeklickt werden.

Im Januar wird die Verwendung einer eigenen Signatur noch nicht möglich sein. Ohne die zusätzlichen 35 MB des unspezifischen Prüfprogramms ERIC der Finanzverwaltung ist das schwierig. Um das zu vereinfachen, haben wir Klage beim Finanzgericht Köln eingereicht (AZ 6 K 3181/12).

H. Stahl

PS:
Die Finanzämter akzeptieren übrigens die UStVA in einer Übergangszeit bis zum 31.08.2013 noch ohne Signatur (ebenso LStA). Das schreiben Sie in den Rundschreiben nur nicht, um nach obrigkeitsüblicher Manier Druck aufzubauen (Quelle: Forum für Entwickler, Elster).

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