Debitoren und Ist-Versteuerung/4.3-Rechner

Technische Fragen rund um das Progamm.
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sabine f.
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Debitoren und Ist-Versteuerung/4.3-Rechner

Beitrag von sabine f. »

Hallo Herr Markfort,

bin beim Testen Ihres Programmes auf folgendes Problem gestoßen:

Ich buche einen meiner Kunden (4.3-Rechner und Ist-Versteuerung) mit Kundenkonten bei Ausstellung der Rechnungen, also Debitor an Erlöse und USt nicht fällig. Der Gewinn aus dieser Buchung wäre gleich null, da Zahlung des Kunden noch nicht geflossen.

Auf den Konten taucht allerdings die Umsatzsteuer auf Konto 1775 auf und bei Aufruf der Einnahme-Überschussrechnung wird ein Gewinn von 1.000,--ausgeworfen.

Was mache ich falsch bzw. welche Daten muss ich in den Stammdaten schlüsseln, damit die Buchung korrekt verarbeitet wird?

Ich habe auf alle Fälle Gewinnermittlung nach §4/3 sowie Ist-Versteuerer gespeichert.


Danke schon mal vorab,

sabine f.

Markfort
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Beitrag von Markfort »

Hallo Sabine F,

ich habe hier schon des öfteren über die E/A-Gewinnermittlung mit Debitoren und Istversteuerung gewettert. Das sind Systembrüche, die von der Software schwer zu lösen sind und die Programme verkomplizieren. Mag sein, dass mit dem Unfug höchster Richter, auch gwillkürtes BV bei E/A-Gewinnermittlung zuzulasen, demnächst der ganze Praragraph - der ja mal vereinfachen sollte - so verkompliziert wird, dass er gestrichen werden muß ...

Kurzum: In unserem Programm müssen die Erfolgsrechnungen manuell berichtigt werden (z.B.: 8400 an 1410). Bezüglich der GuV scheint mir das transparenter als die Automatik bei der DATEV.

Die Umsatzsteueranmeldung wird gemäß Debitorenbestandsveränderung bei IST-Versteuerung berichtigt. Sichtbar wird das im Kontennachweis zur Umsatzsteuervoranmldung (siehe auch ältere Beiträge zu diesem Thema).

Freundliche Grüße
H. Markfort

sabine f.
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Beitrag von sabine f. »

Hallo Herr Markfort,

die Voranmeldung stimmt, ich hab´s probiert, das ist schon mal schön.

Ich weiß ja, schön sind diese Exoten-Mandanten nicht, aber was will man machen, der Großteil der Steuerberater würde uns selbständige Buchhalter sowieso am liebsten vom Erdboden ausradieren, da muss man sich halt durch manchen Service (in diesem Fall Forderungsüberwachung für einen Kunden mit vielen kleinen Ausgangsrechnungen) von selbigen abheben, sonst wird´s mit der Kundschaft endgültig richtig eng.

Ich habe auch eine GmbH mit Ist-Versteuerung, die ich allerdings im Auftrag eines Steuerberaters buche, das ist der totale Horror.

Ich habe jetzt hier zwei Probebuchungen gemacht, 1) Debitor/Erlöse 16% 2) Wareneingang 16%/Kreditor. Die Umsatzsteuer-Voranmeldung ist korrekt, aber beim Aufruf der Bilanz wird nicht nur die Umsatzsteuer, was ja gemäß Ihrer Erklärung auch einleuchtet, sondern auch die Vorsteuer ignoriert, obwohl Sie ja auch bei Ist-Versteuerung ausgeworfen werden müsste.

Ich habe grundsätzlich kein Problem damit, eventuell mal eine Korrekturbuchung zu machen, da mir Ihr Programm, wie ich ja schon erwähnt habe, wirklich grundsätzlich gut gefällt, ich beschäftige mich nun auch schon eine ganze Weile intensiv damit. Nur müsste ich einfach die Logik verstehen, die dahinter steckt. Andernfalls werden halt meine Auswerungen falsch, und das ist ja bei zwei Probebuchungen ja noch alles zu berichtigen, aber wenn mal ein ganzer Monat mit vielleicht mehreren hundert Buchungen eingebucht ist, wird´s dann einfach problematisch.

Grundsätzlich gebe ich Ihnen recht, diese Kombinationen Bilanz und Ist-Versteuerung oder auch E-Ü-Rechner und Soll-Versteuerung sind total bescheuert, aber unser Steuerrecht ist halt so, wie´s ist und leider liegt´s nicht in unserer Hand, manche Dinge einfach mal ein bisschen zu entwirren.

Liebe Grüße

sabine f.

sabine f.
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Beitrag von sabine f. »

Kurzer Nachtrag, ich glaube, die Erklärung für die "Ignorierung" der Umsatzsteuer habe ich gefunden, ich hatte jeweils denselben Betrag auf Erlöse und Wareneinkauf gebucht - kann das sein, dass das Programm die Umsatz- und Vorsteuerkonten saldiert und deshalb nicht getrennt ausweist?

Liebe Grüße

sabine f.

Evi
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Beitrag von Evi »

Bei der Gewinnermittlung nach § 4,3 EStG sind die Betriebseinnahmen in dem Wirtschaftsjahr anzusetzen, in dem sie zugeflossen sind, das gleiche gilt bei Betriebsausgaben!
Kreditoren / Debitoren gibt es nicht !!!!!!
Falls du eine Überwachung der Forderungen/Verbindlichkeit übernimmst solltest du das getrennt von der Buchführung machen. Auf grund der Ist -Versteuerung ist das Problem noch geringer, denn auch USt-rechtlich hast du somit keine Probleme und kannst ganz einfach bei Zufluss/Abfluss buchen.
Deine GmbH und Ist-Versteuerung , darf auch kein " horror" sein, hier sprichst du z.B. das # 1410 an. Die Funktion kannst du einrichten, dass die USt autom. auf 1765 gebucht wird ( zumindest geht das bei Datev, wird auch hier gehen, ist ein super Programm).
Aber bei einem §4,3er muss es bei solchen Buchungen Probleme geben, dafür kann aber Markfort nichts, sondern solche Buchungen kann das Programm verständlicherweise nicht verstehen. ( GoB!)

MfG

Erich
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Beitrag von Erich »

Hallo,

die Verbuchung der Debitoren bei E/A-Rechnung erfolgt im Steuerbüro in der Regel für die eigene Buchhaltung. Insofern, Evi, gehört E/A-Rechnung mit integriertem Debitorenbuch schon zusammen und ist keine Idee von selbständigen Buchhaltern. Von den Lieferantenrechnungen buche ich aber (teilweise) nur die Vorsteuer ein. Sonst wird es mir zu kompliziert.

Ich buche innerhalb des Jahres die noch nicht fällige USt nach der Höhe des Debitorenbestands auf Konto 1765 Nicht fällige USt (an 1775). Am Jahresende setze ich den Debitorenbestand mit der Buchung "Summe der Forderungen an Erlöse/Sachkonto Forderungen" auf null.

Den Zirkus mit der Einstellung der IST-Versteuerung kann ich mir dabei sparen und die Buchhaltung bleibt leicht nachvollziehbar.

Grüße
Erich

sabine f.
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Beitrag von sabine f. »

Hallo Evi,

zunächst mal: Ich glaube nicht, dass ich mich in Schuldzuweisungen ausgelassen habe, ich möchte nur die Logik verstehen - nothing else.

Grundsätzlich hast Du natürlich recht, Kontokorrent und 4/3-Rechner sind schon ein gewisser Widerspruch. Das ändert natürlich nichts daran, dass diese Buchungen bei Datev kein Problem darstellen. Im Gegenteil ist es gar nicht so unüblich, Forderungen und Verbindlichkeiten trotz Einnahme-Überschuss-Prinzip zu buchen. Warum sonst sollte Datev sich in Ihrem Papier zum neuen ESt-Formular ab 2004 zur 4/3-Rechnung so außerordentlich ausführlich darüber auslassen, was bei Überschussrechnern ab 2004 hinsichtlich der Debitoren und Kreditoren buchungstechnisch zu beachten ist, damit bei automatischer Datenübernahme die richtigen Zeilen des Formulars angesteuert werden? Die haben seinerzeit sogar Schulungen zu dem Thema angeboten.

Aber ich hab´s hier nicht mit Datev zu tun, das ist mir auch klar und stellt generell kein Problem dar, ich wiederhole es gerne: Mir gefällt dieses Programm gut.

Aber ich möchte erstens verstehen, welche Korrekturbuchungen ich machen muss (eine Überwachung der Forderungen außerhalb der Buchhaltung ist für meine Kundschaft zu aufwendig und somit zu teuer), zweitens bin ich aufgrund meiner recht intensiven Zusammenarbeit mit einem Steuerberater dringend darauf angewiesen, dass sich mein Buchhaltungsprogramm einwandfrei mit Datev verträgt.

Nur darum und um nichts anderes geht es, ich habe mit meinen Fragen keinerlei Wertung ausgesprochen.

Was die GmbH und die Ist-Versteuerung betrifft, muss nicht unbedingt das Konto 1410 angesprochen werden, die Steuerung der Umsatzsteuer auf # 1765 funktioniert auch einwandfrei über die Debitorenkonten, bei Zahlung wird dann bei Datev automatisch von 1765 auf 1775 umgebucht. Ob das hier eventuell mit Konto 1410 auch geht, werde ich ausprobieren, aber ich denke, Herr Markfort wird diese Frage sicher schnell beantworten können.

"Horror" heißt nicht, dass ich keine anständige Buchhaltung zuwege bringe, nur weil ich es mit einem Bilanzierer mit Ist-Versteuerung zu tun habe. Ich halte die Kombination aus beidem nur per se für unsinnig.

Liebe Grüße

sabine f.

Baron
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Ist - Versteuerung

Beitrag von Baron »

Hallo Sabine F.

die Kombination aus Bilanz und Ist-Versteuerung ist nicht unsinnig. In den neuen Bundesländern wurde die Umsatzgrenze bewusst auf 500.000 € (125.000 € alte Bundesländer) heraufgesetzt und jetzt auch bis zum 31.12.2006 verlängert.
Der Vorteil liegt doch auf der Hand: der Unternehmer muss die Umsatzsteuer nicht vorfinanzieren - sprich an das Finanzamt zahlen, obwohl er das Geld vom Kunden noch nicht hat. In den neuen Bundesländern ist es also an der Tagesordnung, eine Bilanz aufzustellen und die Ist - Versteuerung zu wählen. Da es Bestrebungen gibt, die Umsatzgrenze bundesweit anzuheben, wird das Thema in der Buchführung also eher noch interessanter.

Ein schönes Wochenende

Klaus-D. Baron

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