Nachbuchungen für Vormonate

Buchhaltungsfragen, Fragen zu Steuerrecht, Bilanzierung, Sozialrecht etc.
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Angelika
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Nachbuchungen für Vormonate

Beitrag von Angelika »

Hallo,

ich mache nur eine EÜR und buche die Bank sowie die Barbelege als Privateinlage; diese sind durchnummeriert. Wenn ich nun noch
Ausgabenbelege (Barzahlung) für Vormonate finde, in welchen Abrechnungsmonat werden diese dann gebucht?
Sollte ich diese dann am besten sammeln und am Ende des Jahres in
einem 13. Abrechnungsmonat verbuchen?

Danke schon mal für die Antwort.

Angelika

Stahl
MMS GmbH
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Beiträge: 287
Registriert: 11.06.04, 21:10

Beitrag von Stahl »

Hallo Angelika,

die "Abrechnungen" orientieren sich zwar üblicherweise an den Monaten im Jahr, aber Sie können jederzeit Buchungen in späteren Abrechnungen nachbuchen. Sie brauchen also nicht unbedingt bis zur 13. Abrechnung zu "warten".

Mit freundlichem Gruß
Helmut Stahl

Schittko
Power-User
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Beiträge: 30
Registriert: 10.01.07, 18:11

Beitrag von Schittko »

Hallo,

wie Herr Stahl schon sagte, unterjährig kein Problem. Nur zum Jahresende muss man diese Belege entsprechend (spätestens) erfassen.

Mit freundlichen Grüßen

Andrea Schittko
Buchhaltungsservice
Mit freundlichen Grüßen

Andrea Schittko
Buchhaltungsservice
Hans-Böckler-Str. 64b
45665 Recklinghausen
Telefon 0177/6158045
Telefax 01805/060 335 496 23

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www.schittko-buchhaltung.de

sst
Beiträge: 1
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Beitrag von sst »

Hallo,
ich bin neu hier und interessiere mich für das Programm MMS.
Genau das angesprochene Problem habe ich bei mehreren Mandanten.
Wie ist das, wenn ich einen nachgereichten Beleg, sagen wir mal aus November, im Dezember-Abrechnungslauf erfasse, wird dann die Vorsteuer bei der UST-VA im Dezember berücksichtigt oder müsste ich den November korrigieren ??

Viele Grüße
S. Stoll

Markfort
MMS GmbH
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Beiträge: 150
Registriert: 18.05.04, 19:41

Beitrag von Markfort »

Hallo Frau Stoll,

im Datev System wird die USt grundsätzlich nach der Abrechnung gemeldet. Ein im Dezember nachgereichter Beleg mit Novemberdatum kommt also in die UStVA Dezember.

Solche Fragen lassen sich durch Probieren lösen. Das macht mit dem Programm vertraut und zeigt die pragmatische (formalrechtlich falsche Handhabe) verspäteter Buchungen mit Umsatzsteuer, wie es seit 1970 bei Berichtigungen (außer bei größeren Summen) üblich ist.

1. Spielmandanten anlegen
2.
-eine Januarbuchung mit USt eingeben, <Abrechnung> <Zeitraum setzen> prüfen
-<Drucken> <UStVA> <Senden> Passwort: test, Plausibilität der Meldung prüfen
3.
<Abrechnung> <neue Abrechnung> etc., nicht festschreiben
<Abrechnung> <Öffnen> Januar öffnen
Buchung eingeben und wie oben UStVA prüfen.

Mit freundlichem Gruß
H. Markfort

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