Nebeneinkünfte nach Anlage-N

Buchhaltungsfragen, Fragen zu Steuerrecht, Bilanzierung, Sozialrecht etc.
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BaerbelBaltzer
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Nebeneinkünfte nach Anlage-N

Beitrag von BaerbelBaltzer »

Hallo zusammen,
da ich erst seit kurzem versuche mich mit meiner Buchhaltung zurechtzufinden, hoffe ich hier etwas Hilfe zu bekommen.

Mein aktuelles Problem ist folgendes:
Ich bin selbständig und habe zusätzlich einen Job auf Lohnsteuerkarte.
Bei meinem kürzlichen Besuch beim Finanzamt wurde mir nun gesagt, dass dieses Einkommen entsprechend nach "Anlage-N" verbucht werden muß. Leider kann ich im Programm (MMS-Buchführung und Bilanz) aber keine Möglichkeit finden wo ich die Einträge aus der Lohnsteuerkarte übernehmen kann. Laut Finanzamt werden aber beide Einkommen (aus Selbstständigkeit und Lohnsteuerkarte) gemeinsam in der Einkommen-Steuererklärung erfaßt.

Über eine Information unter welchen SKR03-Konten diese Angaben gemacht werden müssen würde ich mich riesig freuen und bedanke mich schon mal im voraus für die Unterstützung.
m.f.G
Bärbel Baltzer

Uwe Schellscheidt
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Registriert: 09.12.04, 19:40

Beitrag von Uwe Schellscheidt »

Hallo Frau Baltzer,

stellen Sie sich vor, Sie sind Nichtschwimmer und vor Ihnen liegt das weite Meer. Sie befragen die Helfer von der DLRG, was Sie beachten müssen, wenn Sie ins Wasser gehen. Die Helfer zeigen Ihnen, wo Sie planschen können. Trotzdem nehmen Sie sich Ihre Schwimmhilfe und ... stürzen sich in Fluten, um den Ozean zu überqueren.

Wie wird das enden???

Um Sie vor dem Untergang im Steuerrecht zu bewahren, empfehle ich Ihnen, kompetente Hilfe in Anspruch zu nehmen. Ein Buchhaltungsprogramm wie MMS kann keine komplette Einkommensteuererklärung erstellen. Dafür ist es auch nicht gedacht.

Ihre Lohneinkünfte haben in Ihrer Buchführung nichts verloren.
Mit freundlichen Grüßen vom Niederrhein
Uwe Schellscheidt

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