Istversteuerung

Technische Fragen rund um das Progamm.
Gesperrt
Irene

Istversteuerung

Beitrag von Irene »

Hallo,

ich versteuere nach vereinnahmten Entgelten (Istversteuerung), buche aber die offenen Rechnungen ein. Was muss ich tun?

Irene

Markfort
MMS GmbH
MMS GmbH
Beiträge: 150
Registriert: 18.05.04, 19:41

Nicht verkomplizieren, was einfach geht

Beitrag von Markfort »

Hallo Irene,

das Umsatzsteuergesetz sollte steuervereinfachend bestimmen: Bei Debitorenbuchhaltung gibt es nur die Regelbesteuerung nach vereinbarten Entgelten (bitte schlag mich nicht).

Die IST-Versteuerung ist bei EÜR ohne Debitoren systemkonform. Hier wird die Umsatzsteuer- der Einkommensteuersystematik angepasst.

Ansonsten scheint es mir mit der IST-Versteuerung wie bei Mahnbescheiden zu sein, die ich hier gerade ausfülle: Heute 155 € gelten mehr als morgen 255 € incl. RA- u. GV-Kosten. Liquidität steht über allem. Das wird teuer bezahlt. Eine einfache Berechnung zeigt dies:

Bei einem durchschnittlichen Forderungsbestand von EUR 20.000 gewinne ich EUR 3.200 an Liquidität (20.000 * 0,16) bei IST-Versteuerung. Bei einem kalk. Zinssatz von 6 % Zinsen ergeben sich 192 EUR im Jahr als ersparte Zinsen. Dafür die Buchhaltung durcheinander bringen, Umsatzsteuer nur noch auf Umwegen abstimmen können und spätestens bei der Umsatzsteuererklärung nicht mehr ohne einen klügeren Kopf auskommen - ich mache das nicht.

In manchen Buchhaltungsprogrammen muss man bei IST-Versteuerung darauf achten, dass die Zahlungen alle mit Umsatzsteuerschlüssel gebucht werden. Da das nicht immer geschieht, müssen die Fehler gesucht werden. Und eine Aushilfe oder einen Lehrling kann man schon gar nicht mehr einspringen lassen.

Ob Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 1 (GuV) oder Abs. 3 ( EÜR) EStG - am Programm sollte man nichts einstellen. Das kann man einfacher erreichen.

Die EÜR und die dazugehörige Umsatzsteuererklärung werden richtig, indem zum Abschluss der Debitorenbestand von 8400 an 1410 gebucht wird.

Die GuV berichtigt man bezüglich der Umsatzsteuer, indem zum Abschluss der Betrag nicht fällige Umsatzsteuer von 1775 an 1765 gebucht wird (Ggf im Laufe des Jahres ebenso).

Stellt man IST-Versteuerung im Programm ein, berichtigt das Programm die fällige Umsatzsteuer nach der Debitorenbestandsveränderung. Im Kontennachweis zur Umsatzsteuervoranmeldung wird diese Berichtigung ausgewiesen. Perfekt ist diese Methode ebenso wenig wie Buchungen mit USt-Schlüssel bei Zahlungseingang in anderen Programmen.

Fälle der Istversteuerung nach § 20 UStG:
-Umsatz bis € 125.000 oder
-Keine Buchführungspflicht oder
-Freiberufler
Näheres in § 20 UStG:
http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht ... index.html

Gruß von der Redaktion
H. Markfort
Zuletzt geändert von Markfort am 07.06.04, 16:18, insgesamt 3-mal geändert.

Gesperrt