Hotline: IST-Versteuerung

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Markfort
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Hotline: IST-Versteuerung

Beitrag von Markfort »

Hotline: IST-Versteuerung

IST-Versteuerung wird fälschlicherweise - wie heute Morgen an der Hotline - auch auf die Vorsteuer bezogen. Das Vorverständnis ist so ausgeprägt, dass der Anrufer sich heute Morgen sogar auf die Auskunft eines Steuerberaters beziehen wollte. Der aber - zumindestens wenn in der kleinbetrieblichen Praxis tätig - kennt sich hier aus. Also zunächst: Mit der Vorsteuer hat die Regelung nichts zu tun. Da gilt immer der Normalfall, also Abzug nach Lieferung und Rechnung. Es zeigt sich auch: Beiträge zur IST-Versteuerung verwirren in einem nichtmoderierten Forum. Dieser Beiträge werden zukünftig moderiert.

Nur die Umsatzsteuer in Ausgangsrechnungen, die "Mehrwertsteuer", wird unter bestimmten Voraussetzugenn erst bei Zahlung fällig. Der maßgebliche Gesetzestext für diese "IST-Versteuerung" lautet:
Das Finanzamt kann auf Antrag gestatten, dass ein Unternehmer,
dessen Gesamtumsatz (§ 19 Abs. 3) im vorangegangenen Kalenderjahr nicht mehr als 250 000 Euro betragen hat die (Umsatz)-Steuer ... nach den vereinnahmten Entgelten ((§ 16 Abs. 1 Satz 1) berechnet", § 20 Abs. 1UStG.
Bei EÜR gilt das auch bei Umsätzen über 250.000 €.

Die Regelung kann man einfach nutzen, indem man vom Konto 1776/3806 die noch nicht zu zahlende Umsatzsteuer auf Konto 1766/3816 "Nicht fällige Umsatzsteuer" umbucht. Die Berechnung geht bei 19%-iger USt so: Debitorenbestand / 1,19 * 0,19. Außerdem muß die Berechnung nicht EUR-genau sein. Auf der sicheren Seite ist man, wenn mindestens die geschuldete Steuer gezahlt wird.

Die Programmeinstellung IST-Versteuerung sollten nur Experten nutzen. Wie meine ehemalige Chefin. Aber auch die hatte ihre Mühe, wenn sie trotz aller Sorgfalt einmal den 3-er Schlüssel vor dem Debitor nicht gesetzt hatte. Aber die Sache vereinfachen? Nein! Wozu gibt es denn die EDV. Hier dachte sie schon wie heute die Parlamentarier. Wie auch immer: Die Kosten für EDV-gesteuerte IST-Versteuerung sind immer höher als die erreichten Zinsvorteile.

In 2007 arbeitet die Programmeinsteillung IST-Versteuerung nicht perfekt, weil die zu berücksichtigenden unbezahlten Rechnungen aus dem Vorjahr mit dem abweichendem Steuersatz von 16% berechnet sind. Deshalb hatten wir die Verrechnung ursprünglich deaktiviert. Nach einigen bereitgestellten Proben haben wir sie aber heute am 11.02.07 wieder aktiviert. In der Version ab dem 11.02.07 ist sie wieder aktiv.

H. Markfort

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