Authentifizierung

Technische Fragen rund um das Progamm.
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carstib
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Authentifizierung

Beitrag von carstib »

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich bzw. all meine Mandanten,welche ich mit ihrem programm buche, haben seit der letzten buchhaltung ein Brief vom Finanzamt erhalten, in wlchem drauf hingewiesen wird, ob der jeweilige mandant authentifiziert die daten übermittelt oder es,wie in meinem fall, im auftrag tut?

woran liegt das?
kann ich das abstellen?

mit freundlichen Grüssen,

Carsten

Markfort
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Beitrag von Markfort »

Hallo,

ich verstehe nicht, was "authentifiziert" in Abgrenzung zu "im Auftrag" bedeuten soll und wäre Ihnen für eine Faxkopie des Schreibens dankbar.

Der Zwang zu elektronischen Meldungen ist absurd. Denn die Authentifierung ist nicht gesichert und will man diese sichern, führt dies zu neuem bürokratischen Unfug (siehe die vergeblichen Versuche der Konzerne mit elektronischen Rechnungen und den Zwang der SV). Z. Zt. könnte ich - nehmen wir an, um sie zu ärgern - unter ihrer StNr. eine UStVA mit einer Zahllast über EUR 50.000 abgeben. Prompt bucht das Finanzamt von ihrem Konto den Betrag ab... Im Streit um anfallende Kosten würde das Finanzamt bei jedem Richter den Kürzeren ziehen. Denn wer solche mißbrauchanfälligen Syteme aufbaut, muß bei Mißbrauch auch die Kosten tragen.

Vielleicht will das Finanzamt vorbeugen.

Mit freundlichem Gruß
H. Markfort

carstib
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Beitrag von carstib »

vieln dank fuer ihre antwort.

ich schicke ihnen morgen eine faxkopie zu!

WENN
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Beitrag von WENN »

Ich habe ebenfalls einen Brief für einen Mandanten erhalten, in welchem die fehlende Authentifizierung beanstandet wurde. In diesem Fall wurde die Buchhaltung von mir übernommen. Der Vorberater hat wohl in DATEV gebucht. Die Übermittlug per DATEV ist wohl authentifiziert. Die Übermittlung mit MMS wohl nicht. Dies werde ich in diesem Fall dem FA mitteilen.

Zunächst sehe ich aber keinen Handlungsbedarf, da ich davon ausgehe, dass eine Authentifizierung des Programms nicht erforderlich ist, um Daten zu übermitteln.

Zunächst dieses nur als Info.

Viele Grüße

WENN

Markfort
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Beitrag von Markfort »

Mittlerweile habe ich soviel erfahren:

Nach vorherigen Anmeldungen mit Authentifizierung, d. h. mit elektronischer Signatur, fragen die Finanzämter nach, wenn anschließend eine Anmeldung ohne Signatur erfolgt - außer es erfolgen nicht signierte Anmeldungen mit Elster. Das Programm würde kaum einer anwenden, wenn er sich vorher eine elektronische Signatur besorgen müßte.

DATEV-Anmeldungen enthalten regelmäßig eine elektronische Signatur (ob auch Meldungen ohne eine solche möglich sind, weiß ich nicht). Sie wird als Datei auf dem Sendecomputer abgelegt und und der Meldung angehängt. Damit der Übermittler nicht haftet, läßt er sich einen Auftrag zur Übermittlung erteilen.

Die Schreiben sind in gewisser Weise diskriminierend. Jedenfalls müssen sie nicht beantwortet werden. Mit Abgabe der Anmeldung und bestätigender Zahlung hat der Steuerpflichtige seine Pflicht erfüllt.

H. Markfort

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