Insbesondere bei Leistungen von ausländischen Unternehmern, bei denen die USt nach § 13b USt einzubehalten ist. In diesem Fall bei Google Adwords mit Sitz in Dublin.
Bei Verbuchung auf den Konten #1409, 3836 in SKR 04 werden die Leistungen als Bauleistungen in der UStVA angegeben. Dies ist allerdings falsch, da es sich nicht um Bauleistungen handelt. sondern in Ziffer 52 eingestellt werden müssen.
Verbuchung von Einbehaltung von USt nach §13b USt
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